Skip to main content

Bitte klicken Sie auf die Plus-Zeichen für mehr Informationen.

Standortkriterien

Analyse 

Ermitteln notwendiger Daten zur Planung eines Standortes, dies können unter anderem sein: 

  • Analyse von Verkehren am Standort (Nähe zu Anschlussstellen wie z.B. der Autobahn) 
  • Bedarfsanalyse des potenziellen Standortes  
  • TEN-V-Kernnetzbezug, evtl. TEN-V-Gesamtnetzbezug (vgl. Ausgestaltung AFIR bzw. Förderaufrufe – Netzkonzeption) 
  • Gibt es passende Zu- und Abfahrtswege am potenziellen Standort? (z.B. Kurvenradius usw.) 
  • Abstände zu den nächsten bestehenden / geplanten Tankstellen  

Herausforderung:

Notwendige Daten für Analyse können je nach Geschäftsmodell unterschiedlich sein (regionale Cluster vs. bundesweite Netzplanung) und sind schwer zugänglich sowie teilweise nicht verfügbar. 

Handlungsbedarf:

Verfügbarkeit und Zurverfügungstellung der o.g. Daten. 

Lösungsansatz:

Planungstool (weiter)entwickeln/nutzen, welches auf verschiedene Daten zurückgreift. Dies könnten unter anderem Mautdaten, Verkehrszählungen, Angaben von OEMs und Logistikern usw. sein. 

Gestaltung des Standortes

Eine der wichtigsten Fragen ist, wie der Standort später aussehen soll. Hierbei sollten im Rahmen der Planung mindestens nachfolgende Fragestellungen geklärt werden, da diese unter anderem maßgeblich für die auszuwählende Grundstücksgröße sind: 

  • Wie soll der Standort gestaltet werden? Mit oder ohne Shop und ggf. sanitären Anlagen? Welche Formen / Arten von Wasserstoff für welche Fahrzeugklassen und wie viele Dispenser soll es, ggf. perspektivisch, geben? Welche H2-Kapazität mit welchem Raumanspruch soll geboten werden? Sollen zusätzlich Parkmöglichkeiten und Grünflächen vorhanden sein?  
  • Soll der Standort gleichzeitig Ladeinfrastruktur anbieten? Wenn ja, ist hierfür die Anschlussleistung ausreichend? (Siehe auch Ergebnisse der Task-Force Depotladen.) 
  • Sind die Wenderadien für Nutzfahrzeuge ausreichend? 
  • Wie werden schwerere Nutzfahrzeuge und wie Pkws/LNFZ auf dem Grundstück der Tankstelle geleitet? 
  • Soll gleichzeitiges Tanken und Anliefern möglich sein? 
  • Soll die Tankstelle eine mobile oder fest installierte Lösung sein, ggf. Kombination? 
  • Welche Redundanzen müssen eingeplant werden? Ggf. reicht hier die Nähe zu einem anderen Standort? 

Herausforderung:

Bisher wenig Erfahrungen bei dem Aufbau einer Wasserstofftankstelle für schwere Lkw. Somit können ggf. nicht alle Fragen abschließend geklärt werden. 

Handlungsbedarf:

Austausch von Erfahrungen und Best Practices im Bereich Tankinfrastruktur für schwere Lkw, Erfahrungsaustausch mit Ladeinfrastruktur für schwere Lkw. 

Lösungsansatz:

Begleitforschung für Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge durch das BMDV aufsetzen. Aus den insgesamt generierten Erfahrungen öffentlich zugängliche Daten generieren und zur Verfügung stellen.  

Lagervolumen:

Je nach bevorrateter Menge an Wasserstoff sind unterschiedliche Genehmigungsverfahren einzuhalten. Des Weiteren kann es erforderlich werden, verschiedene Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Dies spielt zusätzlich eine wichtige Rolle bei der Standortauswahl und der zeitlichen Planung. 

  • Wer sind die Ansprechpartner? (Behörden, Sachverständige etc.) 
  • Besteht die Möglichkeit, das benötigte Volumen ggf. unterirdisch zu lagern? 
  • Soll ggf. Wasserstoff vor Ort produziert werden (On-site-Elektrolyse)? 

 Herausforderung:

Je nach Bundesland können unterschiedliche Behörden zuständig sein. Zudem Identifikation der zuständigen Sachverständigen. 

Handlungsbedarf:

Übersicht der Zuständigkeiten / Handlungsmöglichkeiten / Anforderungen 

Lösungsansatz:

Schulungen und Konzepte zur Aufklärung für genehmigende Stellen sind in Erarbeitung. Ein Ländertreffen, organisiert durch das BMDV bzw. die NOW GmbH, um Lessons Learned und Best Practices auszutauschen, wird geprüft. 

Hinweise: siehe auch Genehmigungsleitfaden 

 

Akteure einbinden/ Akzeptanz schaffen

Je nachdem, wo der Standort geplant wird und wie er beschaffen sein soll, kann es erforderlich sein, Akzeptanz für eine Wasserstofftankstelle zu schaffen. Hierfür müssen relevante Akteure, wie Behörden, Nachbarschaften in Wohngebieten (sofern in der Nähe vorhanden) und wenn nötig weitere Akteure eingebunden werden. 

  • Welcher zeitliche Vorlauf ist zu berücksichtigen? 
  • Wer sind die Ansprechpartner / Kreis der Nachbarschaft? 
  • Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) gilt bei einer Lagermenge ab 3 t Wasserstoff eine Genehmigungspflicht, und zwar nach § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung). Ab einer Lagermenge von 30 t Wasserstoff gilt eine Genehmigungspflicht nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies gilt gemäß § 19 Abs. 4 BImSchG ebenso bei störfallrechtlicher Relevanz, d.h. bereits ab einer Lagermenge von 5 t Wasserstoff, wenn der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten (weiter) unterschritten wird bzw. eine wesentliche Gefahrenerhöhung einhergeht. 

Herausforderung:

Definition der zuständigen Behörde ist Ländersache. Bisher wenig Erfahrungen mit dem Aufbau bzw. der Genehmigung einer Wasserstofftankstelle auf Seite der Behörden. Somit können ggf. nicht alle Fragen abschließend geklärt werden. 

Handlungsbedarf:

Zeit im Planungsprozess für Akteurs-Einbindung einplanen. 

Lösungsansatz:

Aus Erfahrungen bereits bestehender Projekte Wissen generieren und eine Checkliste mit Zeithorizonten in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren sowie der NOW erarbeiten. Diese sollte ggf. auch eine Reihenfolge der Akteurseinbindung bei der Standortplanung abbilden. 

Vorlaufzeiten

Weiter zu betrachten sind zu berücksichtigende Vorlaufzeiten im Übrigen, v. a.: 

  • Wie lange sind die derzeitigen Lieferzeiten für Komponenten? 
  • Welche Vorlaufzeiten werden für standortspezifische Genehmigungen und dafür notwenige Gutachten benötigt? 
  • Was sind hierbei die einschlägigen ökologischen Anforderungen (wie Natur-/ Boden-/Grundwasserschutz)? 
  • Was sind Vorgaben gemäß dem jeweiligen Bebauungsplan/einschlägigen Baurecht? 
  • Ggf. zusätzliche Berücksichtigung eines Planfeststellungsverfahrens, wenn auf einem Standort entlang der BAB errichtet werden soll. 

Herausforderung:

Bisher wenig Erfahrungen bei dem Aufbau einer Wasserstofftankstelle für schwere Lkw.  

Handlungsbedarf:

Übersicht erstellen über alle anfallenden und standortabhängig zu beachtenden Planungsaspekte mit Angabe der vrsl. Vorlaufzeit. 

Lösungsansatz:

Kommunale Anlaufstelle etablieren bzw. Wissen top-down initiieren (Bund – Länder – Kommunen); Einbindung von technischem und juristischem Fachpersonal seitens der Bauherren. 

Rechtliche Anforderungen/ Verwaltung

Private/ öffentliche Nutzung 

Im Rahmen der Planung sollte bereits geklärt werden, wie die spätere Wasserstofftankstelle genutzt werden soll. Die Frage ist, ob diese in einem späteren Szenario für eine Nutzung durch einen abgrenzbaren Personenkreis oder auch öffentlich zugänglich gemacht werden soll und für welche Nutzer/Fahrzeuge. 

  • Müssen andere Vorschriften z.B. hinsichtlich des Mess- und Eichrechts bei öffentlicher Nutzung berücksichtigt werden? 
  • Sind die Dimensionierung und Auslegung einer öffentlichen Tankstelle stark abweichend von einer privaten Tankstelle? 
  • Kann eine private Tankstelle im Nachgang für einen größeren Kreis von Nutzern bis hin zu einer öffentlichen Zugänglichkeit erweitert werden oder ist Neubau einer öffentlichen Station sinnvoller? 
  • Ab und bis zu welcher Flottengröße rechnet sich eine Betriebshoftankstelle? Ab wann eine öffentliche Tankstelle? 

Herausforderung: 

Die Entscheidung über den Nutzerkreis der Infrastruktur sollte früh im Planungsprozess feststehen – eine betriebliche Nutzung der Tankstelle für einen begrenzten Kreis von Personen oder eine (ggf. auch) öffentliche Zugänglichkeit ergeben deutliche Unterschiede beim Planungs- und Genehmigungsprozess. Spätere Wechsel von einer privaten zur öffentlichen Nutzung können mit hohem (finanziellem) Aufwand verbunden sein. 

Handlungsbedarf:

Frühzeitige Entscheidung über den Nutzerkreis der Infrastruktur.  

Lösungsansatz:

Frühzeitige Entscheidung über Kundenkreis und Zugänglichkeit der Wasserstofftankstelle herbeiführen. Hierfür kann unter Umständen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sinnvoll sein. Förderung dafür ist z.B. im Rahmen der Förderrichtlinie für klimaschonende Nutzfahrzeuge (KsNI) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) möglich. Erfahrungen auch aus dem Diesel-, Elektro- oder Erdgas-Lkw-Segment aggregieren und Handlungsempfehlungen für Wasserstoff-Lkw ableiten. Vorlaufzeiten berücksichtigen. 

Lärm- und Gesundheitsschutz

Bei der Planung sind ggf. angrenzende Bebauungen zu berücksichtigen.  

  • Welche Lärmemissionen sind u. a. nach Bauplanungsrecht zulässig? 
  • Welche Vorgaben machen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm – für Wasserstofftankstellen? 
  • Bedarf es einer diesbzgl. emissions- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?  

Herausforderung:

Aufgrund der Komplexität sowie der geringen Erfahrungswerte für den späteren Betrieb von Wasserstofftankstellen sind wenige Daten vorhanden und somit die Anforderungen an den Lärm- und Gesundheitsschutz (sowohl auf Betreiberseite als auch auf der Seite der Genehmigungsbehörde) oft unklar. 

Handlungsbedarf:

Übersicht zu den Lärm- und Emissionswerten der Komponenten erstellen. 

Lösungsansatz:

Datenblätter hinsichtlich der Lärm- und Emissionswerte der einzelnen Komponenten einer Wasserstofftankstelle sind durch Hersteller zu erstellen und in der Planung zu berücksichtigen. Das Themenfeld könnte ggf. in einer Begleitforschung zum Aufbau der Betankungsinfrastruktur aufgenommen werden. Siehe auch Genehmigungsleitfaden

Tankstellenzulassung

Der Betrieb von Nebenbetrieben (wie Tankstellen) an Bundesautobahnen wird in der Regel im Weg einer Konzession übertragen. Eine solche Konzession kann jedoch nicht beantragt werden, vielmehr wird sie öffentlich ausgeschrieben. Zu klären ist hierbei für die Standorte an den Autobahnen daher zunächst, ob die bereits bestehenden Konzessionen so ausgelegt werden können, dass das Anbieten von Wasserstoff bereits vom Inhalt der (Tankstellen-) Konzession umfasst oder ob eine entsprechende Erweiterung der Konzession möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht kein Zugriff auf die vorhandenen Tankstellengrundstücke, die sich im Eigentum des jeweiligen Konzessionsnehmers befinden und es müssten alternative Standorte gefunden werden.

  • An welchen Standorten wird eine Konzession benötigt? (Vgl. hierzu Konzessionen für Raststätten) 
  • Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Herausforderung:

Zulassungsvoraussetzungen sind komplex. Konzessionen müssen mit genügend Vorlauf beantragt werden. 

Handlungsbedarf:

Übersicht der Zuständigkeiten / Handlungsmöglichkeiten / Anforderungen samt zeitlichem Vorlauf 

Lösungsansatz:

Schulungen und Konzepte zur Aufklärung für genehmigende Stellen sind in Erarbeitung. Ein Ländertreffen, organisiert durch das BMDV, um Lessons Learned und Best Practice auszutauschen, ist angedacht. 

Hinweise: siehe auch Genehmigungsleitfaden

Für die Frage zu Inhalt oder Erweiterung der bestehenden Konzessionen könnte das aktuell beim EuGH liegende Nachprüfungsverfahren zur Erweiterung der Konzessionsverträge um Schnellladeinfrastruktur ebenfalls maßgeblich sein. Mit einer endgültigen Entscheidung ist hier erst Ende 2024 oder in 2025 zu rechnen.

Sicherheit/Technik

Sicherheitsanforderungen 

Bei der Planung einer Wasserstofftankstelle müssen gewisse Sicherheitsanforderungen mit bedacht werden. Hierbei sind nicht nur die störfallrechtlichen Sicherheitsabstände zu berücksichtigen, sondern auch spezielle Anforderungen, z.B. in Hochwassergebieten. 

  • Welche Sicherheitsabstände zu welchen Schutzgütern (z. B. stark frequentierten Verkehrswege, Einkaufszentren u. a.) müssen störfallrechtlich eingehalten werden (ab Lagervolumen von 5 t Wasserstoff zu betrachten, vgl. Anhang 1 Ziffer 2.44 der 12. BImSchV)? 
  • Liegt mein Standort in einem Hochwasser-“Risikogebiet” nach §§ 73 ff. WHG oder einem Überschwemmungsgebiet nach §§ 76ff. WHG? 
  • Welche Einschränkungen bestehen bzw. welche Schutzvorkehrungen sind zu treffen? 
  • Müssen weitere Sicherheitsaspekte oder Faktoren bezogen auf Unwettervorkommnisse berücksichtigt werden? 

Herausforderung:

Aufgrund der hohen Komplexität sowie der unbekannten Faktoren gibt es keine zusammenfassenden Empfehlungen oder Richtlinien zur Absicherung des Standortes. Zusätzlich liegen keine Abstandsempfehlungen für reinen Wasserstoff vor, so dass eine Einzelfallbegutachtung zu erfolgen hat. 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) arbeitete an einem Entwurf einer Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand)“, in der u.a. zu regeln wäre, wie die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa) erfolgen soll, welche störfallspezifischen Faktoren einzubeziehen sind und welche Funktion der so ermittelte aSa haben soll.   

Handlungsbedarf:

Einbeziehen von verschiedenen Partnern (Gutachter, Behörden etc.), um Know-how zu generieren. Erfahrungsaustausch mit Betreibern von bestehenden Pkw- und Lkw-Tankstellen etwa für Diesel- und Erdgaskraftstoff oder Ladeinfrastruktur initiieren. Niedrigschwellige Zugangsmöglichkeit zu entsprechenden Leitfäden / öffentlich zugänglichen Dokumenten schaffen (vgl. auch KAS 18, evtl. TA-Abstand bzw. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) Vollzugshilfe). 

Lösungsansatz:

Austausch mit Betreibern von bereits bestehenden Pkw- und Lkw-Tankstellen für konventionelle und klimafreundliche Kraftstoffe und somit Wissen aus bereits bestehenden Projekten generieren. 

Fachliche und rechtliche Expertise frühzeitig einbeziehen.