Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben sollen schnellstmöglich ökonomisch konkurrenzfähig zu konventionellen Fahrzeugen werden.

Die „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) trägt wesentlich dazu bei, Mehrausgaben bei der Fahrzeug- und Infrastrukturanschaffung zu reduzieren.

Was wird gefördert?

  • Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe
  • Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien

Wer ist zuwendungsberechtigt?

  • Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine
  • Leasing- oder Mietgeber

Höhe des Zuschusses?

  • bei Fahrzeuganschaffung 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben
  • bei Tank- und Ladeinfrastruktur 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
  • Machbarkeitsstudien werden mit 50 Prozent bezuschusst

Hier finden Sie alle Informationen im Detail, z.B. auch zum Antrags- und Bewilligungsverfahren und zur Geltungsdauer: