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Technik/ Sicherheit

Abnahmegerät für Lkw-Tankstellen 

Herausforderung:

Bislang ist eine Abnahme von Wasserstofftankstellen für Lkw, wie in ISO 19880-1 Punkt 12.5 gefordert, mangels technischer Gerätschaft nicht möglich. 

Handlungsbedarf:

Es muss ein den Anforderungen entsprechendes Abnahmegerät entwickelt werden. 

Lösungsansatz:

Das BMDV fördert das Projekt „HD-FSTM“ (Heavy Duty-Fueling Station Test Module) des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, in dem ein Abnahmegerät entwickelt wird. Weitere Informationen können in Kürze auf der Webseite der NOW (hier) eingesehen werden.

Wirtschaftlichkeit

Abnahme von Tankstellen durch Drittpartei 

Herausforderung:

In der EN 17127:2020 (aktuell in der delegierten Verordnung (EU) 2019/1745 festgelegt, zukünftig voraussichtlich als technische Spezifikationen Teil der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – AFIR), ist festgeschrieben, dass eine Abnahme (ein sogenannter „Site Acceptance Test“) vorgenommen werden muss, bevor die Tankstelle in den öffentlichen Betrieb geht. Wer diese Abnahme durchführt, ist nicht genauer definiert. Es gibt aktuell nur wenige Unternehmen, die diese Abnahmen durchführen können.  

Handlungsbedarf:

Um einen Business Case für die Abnahme von Wasserstofftankstellen für die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) zu generieren, sollte definiert werden, dass die Abnahme durch eine Drittpartei (ZÜS) geschehen muss.  

Lösungsansatz:

Die Notwendigkeit einer Abnahme von Wasserstofftankstellen durch Dritte soll in zukünftigen Förderbescheiden des BMDV als Auflage und darüber hinaus in einer möglichen zukünftigen Wasserstofftankstellenverordnung (WTV) auf Grundlage von § 8 ProdSG (FF BMDV) festgelegt werden.