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BMDV stellt weitere 150 Millionen Euro bereit

Im Rahmen des Förderaufrufs zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur konnten Unternehmen im vergangenen Herbst eine Förderung für die Anschaffung und Installation gewerblich genutzter Schnellladepunkte beantragen. Auch zugehörige Tiefbauarbeiten und die Kosten für den Netzanschluss waren förderfähig. Rund 6.000 Schnellladepunkte konnte das BMDV so mit rund 100 Mio. Euro bereits fördern.

Um an diesen Erfolg anzuknüpfen und KMU wie auch Großunternehmen weiterhin bei der Elektrifizierung ihrer Flotten zu unterstützen, wird das BMDV die Förderung fortsetzen und stellt hierfür weitere 150 Mio. Euro bereit. Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors.

Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und Bereichsleiter bei der NOW GmbH: „Das BMDV bekräftigt auch in der veränderten Haushaltssituation seine förderpolitischen Prioritäten beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Gerade für das gewerbliche Schnellladenschafft die Politik hiermit weitere gezielte Anreize im Sinne des Markthochlaufs. Profitieren werden viele Flottenbetreiber in ganz Deutschland, die die Elektrifizierung ihrer gewerblichen Fuhrparke einleiten oder weiter skalieren wollen.“

 

Die Antragstellung ist wieder ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich: www.lis.ptj.de.

Ebenfalls am 03.06.2024 von 10 bis 11 Uhr erhalten Sie Gelegenheit, an unserem Online-Seminar zur Förderung teilzunehmen. Hier geht es zur Anmeldung.

Details zur Förderung:

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20%.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000€, bei Großunternehmen 7.000€. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000€ und Großunternehmen 15.000€.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Themenseite des PtJ zur Projektförderung: www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur