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In einem Fazit des ersten Förderaufrufs der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Zahlen über bewilligte Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Machbarkeitsstudien.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt die Umstellung des Straßengüterverkehrs auf klimaschonende Nutzfahrzeuge. Durch die BMDV-Förderung wurden bislang die Anschaffung von über 1.200 Fahrzeugen mit Elektro- und Wasserstoffantrieb und der Aufbau von fast 1.500 Ladepunkten ermöglicht. Das zeigen die Bewilligungszahlen aus dem ersten Förderaufruf 2021 zur Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI-Richtlinie). Der zweite Förderaufruf, der auch die Förderung von betriebsnotwendiger Wasserstofftankinfrastruktur ermöglicht, endete im August 2022.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Unser Förderprogramm zeigt: Die Unternehmen haben großes Interesse daran, ihre Flotten auf saubere Antriebe umzustellen. Wir unterstützen die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken. Mit unserer Förderung unterstützen wir auch Innovationen und Entwicklung in einer frühen Marktphase. Ich freue mich, dass wir diese Erfolgsgeschichte mit dem zweiten Förderaufruf fortschreiben. Über 1.600 Anträge für Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge, wie Müllsammelfahrzeuge, aus unserem zweiten Aufruf zeigen: Das Interesse und Engagement der Unternehmen für Klimaschutz ist ungebremst. Wir werden am 17. November eine Konferenz für klimafreundliche Nutzfahrzeuge ausrichten und mit der Branche über Möglichkeiten und weitere Schritte zur Reduzierung der CO2-Emissionen diskutieren.“

Die finalen Bewilligungszahlen aus dem ersten Förderaufruf 2021:

Insgesamt konnten rund 330 Projekte im Wert von rund 190 Millionen Euro bewilligt werden.

Nutzfahrzeuge:

Die KsNI-Richtlinie ist ein kräftiger Anschub für den Hochlauf klimafreundlicher Nutzfahrzeuge in Deutschland. Mit rund 158 Millionen Euro fördert das BMDV die Anschaffung von 1.217 klimafreundlichen Nutzfahrzeugen mit Elektro- und Wasserstoffantrieben. Bei den Lkw über 12 Tonnen wird der Bestand von Elektro-Lkw in Deutschland infolge der Förderung um den Faktor 20 ansteigen. Bewilligte Elektro-Fahrzeuge aufgeschlüsselt nach Kategorien (insgesamt: 921):

  • N1 (bis 3,5 Tonnen): 321
  • N2 (3,5-12 Tonnen): 161
  • N3 (über 12 Tonnen): 439

Im ersten Aufruf wurden zudem 290 Fahrzeuge mit Wasserstoff-Antrieb gefördert.

Bewilligte Wasserstoff-Fahrzeuge aufgeschlüsselt nach EG-Fahrzeugklassen:

  • N1: 105
  • N2: 4
  • N3: 181

Ladeinfrastruktur:

Im ersten Förderaufruf wurden 1.481 Ladepunkte an 332 Standorten gefördert; davon 333 Schnellladepunkte mit Ladeleistung über 100 kW.

Außerdem förderte das BMDV 24 Machbarkeitsstudien zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des betrieblichen Einsatzes klimafreundlicher Nutzfahrzeuge.  Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Rahmen einer Begleitforschung gebündelt und zukünftig als öffentlich verfügbare Leitfäden zur Verfügung stehen.

Die vorläufigen Antragszahlen aus dem zweiten Förderaufruf und Sonderaufruf:

Die Bereitschaft deutscher Unternehmen, ihre Flotte auf klimafreundliche Antriebe umzustellen, ist ungebrochen: Im zweiten KsNI-Förderaufruf mit dem dazugehörigen Sonderaufruf für Sonderfahrzeuge sind bis zum Stichtag 24. August 2022 rund 1.670 Anträge für Nutzfahrzeuge und rund 1.090 Anträge für Lade- und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur eingegangen. Die Anträge werden derzeit auf Förderfähigkeit geprüft.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt bis zum Jahr 2025 insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich stehen bis 2025 rund 6,3 Milliarden Euro für den Aufbau (oder die Erweiterung) von Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw bereit.

Die KsNI-Richtlinie wird durch die NOW GmbH koordiniert, Anträge werden durch das Bundesamt für Güterverkehr bewilligt.