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XVI Betreibermodell

Ein Betreibermodell gibt an, wer die Oberleitungsinfrastruktur betreibt. Grundsätzlich kommt sowohl die öffentliche Hand selbst, über die Autobahngesellschaft (ab 2021), als auch der Eintritt eines privaten Betreibers im Auftrag der öffentlichen Hand in Frage. Weiterhin sind ÖPP-Modelle (Öffentlich-Private Partnerschaft) denkbar.

Bisher laufende nationale Aktivitäten

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Pilotprojekte außerhalb von Deutschland:

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Studien

XVII Abrechnungsmodell

Damit die Oberleitungsinfrastruktur auch genutzt werden kann, braucht es ein geeignetes Abrechnungsmodell. Dieses berücksichtigt insbesondere die technische und juristische Perspektive, um die Oberleitungsinfrastruktur in die bestehende Infrastruktur einzugliedern und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Abrechnung zu schaffen.

Bisher laufende nationale Aktivitäten

Pilotprojekte außerhalb von Deutschland:

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XVIII Weitere Potenziale für eine intelligente Oberleitung

Die bestehende und aufzubauende Oberleitungsinfrastruktur wird zukünftig über die reine Stromversorgung elektrischer Nutzfahrzeuge hinaus für weitere Synergien im Verkehrssystem genutzt werden können. So kann die Oberleitung einen Beitrag zu einer intelligenten und vernetzten Infrastruktur leisten, zum Beispiel durch Integration von Telematiklösungen, Ausstattung mit 5G-Netz etc. Darüber hinaus sind langfristig auch Lösungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und -steuerung umsetzbar.

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Pilotprojekte außerhalb von Deutschland:

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