Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte und umfasst zunächst drei Förderaufrufe:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Weitere Förderaufrufe sollen in den nächsten Jahren folgen.

Antragsberechtigt sind:

  1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen mit eigener Nutzfahrzeugflotte oder Drittfahrzeugen in der Anlieferung

  2. Anbieter öffentlicher Ladeinfrastruktur und Autorasthöfe

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Details der drei Förderaufrufe finden Sie unter:

Fördern | Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw