2. Planung, Aufbau & Betrieb der Ladeinfrastruktur

Schritt 5: Was muss ich für den zuverlässigen Betrieb der Ladeinfrastruktur beachten?

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Schritt 5: Was muss ich für den zuverlässigen Betrieb der Ladeinfrastruktur beachten?

Ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur abgeschlossen, muss der reibungslose Betrieb der Ladeinfrastruktur organisiert werden. Dabei stehen folgende Punkte im Fokus:

 

Zuständigkeit für das Laden der E-Nutzfahrzeuge

Zunächst sollte ein generelles Vorgehen festgelegt werden, wer für die Ladung der E-Nutzfahrzeuge zuständig ist. Übernimmt das Fahrpersonal diese Aufgabe oder das Personal auf dem Betriebshof? Im Wesentlichen geht es beim manuellen Vorgang darum, sicherzustellen, dass die Ladestecker ordnungsgemäß eingesteckt sind, und im E-Nutzfahrzeug oder mittels Betriebshofmanagementsoftware zu überprüfen, ob der Ladevorgang fahrzeugseitig gestartet wurde.

 

Einführung einer Lademanagementsoftware

Insbesondere beim Aufbau mehrerer Ladepunkte bzw. intelligenter – also steuerbarer – Ladeinfrastruktur ist es zielführend, Softwarelösungen (bspw. in Form eines Backendsystems) einzusetzen. Diese ermöglichen einen Überblick über alle Ladepunkte und Ladevorgänge auf dem Betriebshof und geben ein Signal, falls ein Ladevorgang nicht oder nicht wie vorgesehen startet oder durchgeführt wird. Für den Fall, dass es zu einem Abbruch des Ladevorgangs kommt, kann ein solches System entsprechende Warnhinweise geben, sodass der Ladevorgang neu gestartet werden kann. Darüber hinaus ermöglicht eine Lademanagementsoftware, Fehleranalysen durchzuführen, um  zukünftige Ladeabbrüche zu vermeiden.

Sollte der Verkauf von Ladestrom an betriebsfremde E-Nutzfahrzeuge geplant sein – etwa Subunternehmen, Zulieferer oder Kundschaft –, müssen Verfahren zur Abrechnung des geladenen Stroms entwickelt und in die Software integriert werden.

Um eine Abrechnung des geladenen Stroms vorzunehmen, muss zunächst der Zugang zur Ladeeinrichtung für die zu ladenden E-Nutzfahrzeuge ermöglicht werden (Nutzerauthentifizierung). Dies kann über eine Zugangskarte oder über eine digitale Lösung (Smartphone-App oder QR-Code) erfolgen. Hierdurch werden die Abrechnungsdaten der Nutzer an den Betreiber der Ladeinfrastruktur übermittelt und der Ladevorgang wird der entsprechenden Person bzw. dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Nach abgeschlossenem Ladevorgang erfolgt die Abrechnung des geladenen Stroms.

 

Betrieb der Ladeinfrastruktur in Eigenregie oder durch Dienstleister

Die Entscheidung, ob die Ladeinfrastruktur in Eigenregie oder durch einen Dienstleister betrieben werden soll, ist zunächst abhängig davon, ob die erforderlichen personellen Kapazitäten dafür vorhanden sind und ob die erforderliche Investitionsbereitschaft für den Aufbau dieser Expertise gegeben ist.

Für diese Festlegung kann es auch eine Rolle spielen, wie viele Ladeeinrichtungen aufgebaut und betrieben werden sollen. Ein weiterer Aspekt ist, ob der Ladestrom auch Dritten zur Verfügung und in Rechnung gestellt werden soll.

Aufgrund der hohen Leistungsanforderungen von E-Lkw an das elektrische Laden wird angenommen, dass stets intelligente, steuerbare Hardware zum Einsatz kommt.

Sofern wenige Ladeeinrichtungen errichtet werden und eine Abrechnung des Ladestroms mit Dritten nicht geplant ist, könnte eine operative Überwachung aus eigener Hand erfolgen. Sofern Abrechnungen mit Dritten angedacht sind, ist die Einbindung eines Charge Point Operators (CPOs) zu empfehlen. Ein solcher Dienstleister kann neben dem Betrieb der Ladeinfrastruktur und der Abrechnung auch andere Tätigkeiten, wie etwa die regelmäßige Wartung, übernehmen.

Für technische Prüfungen, Wartungen bzw. vorgegebene Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen kann statt des CPO auch ein auf Ladeinfrastruktur ausgerichteter Elektrofachbetrieb oder ein spezialisierter Ladeinfrastrukturdienstleister hinzugezogen werden. Zu beachten sind die Fristen zur Prüfung der Hardware, die sich z. B. aus Herstellerhinweisen oder aus gesetzlichen Regelungen (Arbeitsschutz, Unfallverhütung usw.) ergeben.

Langfristig könnte auch im eigenen Unternehmen die Expertise zum Betrieb und zur Wartung von Ladeinfrastruktur aufgebaut werden, sodass diese Aufgaben durch eigenes Personal wahrgenommen werden können. Dies ist aber eine individuelle Unternehmensentscheidung. In Tabelle 4 finden Sie beispielhaft Vor- und Nachteile der beiden Herangehensweisen:

TABELLE 4: BETRIEB DER LADEINFRASTRUKTUR IN EIGENREGIE ODER DURCH DIENSTLEISTER: VOR- UND NACHTEILE

Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal

Um den reibungslosen Einsatz der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, ist eine umfassende Schulung der relevanten Personen im Unternehmen wichtig. Die Schwerpunkte der Qualifizierungsmaßnahmen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Betriebliche Zuverlässigkeit: Ein wesentlicher Aspekt beim Einsatz von E-Nutzfahrzeugen ist es, die betriebliche Zuverlässigkeit zu gewährleisten oder sogar zu optimieren. Durch den hinzukommenden Prozessschritt des elektrischen Ladens verändern sich gewohnte Prozesse möglicherweise. Diese neuen bzw. angepassten Prozesse müssen allen Angestellten verständlich vermittelt werden.

Technische Sicherheit: Weiterhin ist es erforderlich, potenzielle technische Sicherheitsrisiken zu betrachten, zu erläutern und hierfür entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, Sicherheitshinweise sowie Handlungsempfehlungen für die Belegschaft zu entwickeln. Möglichen Verunsicherungen der Beteiligten durch den Einsatz von Hochvolttechnologie sollte frühzeitig begegnet werden, sodass diese im Rahmen eines Risikomanagements berücksichtigt werden können.

 

Wie kann die Personalqualifizierung gelingen und welche Maßnahmen können hilfreich sein?

Der Faktor „Mensch“ spielt eine wesentliche Rolle für das Gelingen der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten. Es ist somit erforderlich, ein hohes Maß an Motivation für die Kommunikation mit der Belegschaft mitzubringen und die Abläufe, beispielsweise von Schulungsmaßnahmen, schlank und überschaubar zu halten. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den Prozess einzubinden, potenzielle Zweifel ernst zu nehmen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

 

Welcher Personenkreis ist einzubeziehen?

Grundsätzlich gilt es, alle Personen, die in der täglichen Arbeit Berührungspunkte mit der neuen Technologie haben, anzusprechen und mit den E-Fahrzeugen sowie dem Umgang der Ladeinfrastruktur vertraut zu machen. Dies sind insbesondere Fahrerinnen und Fahrer, Disponentinnen und Disponenten, Betriebsleitungen, das Facility Management und weiteres Fachpersonal, das beispielsweise mit der Be- und Entladung der E-Nutzfahrzeuge befasst ist. Idealerweise finden sich begeisterungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Thema in einem ersten Pilotversuch angehen und im Nachgang von ihren Erfahrungen berichten. Sofern das Unternehmen über eine Beschäftigtenvertretung verfügt, sollte dieses Gremium ebenfalls in die Planungsprozesse ebenfalls eingebunden werden.

Die folgenden Maßnahmen stellen einen geeigneten Rahmen dar und bieten eine Orientierungshilfe. Abhängig von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ist es ggf. zielführend, weitere Maßnahmen zu initiieren.

 

Betriebliche Zuverlässigkeit

Schulungen der Belegschaft (Fahr- und Betriebspersonal; Dauer ca. 1 bis 2 Tage)

  • Einführung in das Thema Elektromobilität; Vermittlung von Informationen und Abbau von Vorurteilen (bspw. Reichweitenangst)
  • Vorstellung der Besonderheiten im Umgang mit Ladeinfrastruktur
    1. Wie ist der Stecker zu stecken?
    2. Wie ist der Ladevorgang zu beenden?
    3. Wie erfolgt die Kontrolle des Ladestarts bzw. -vorgangs?
    4. Wie erfolgt der Umgang mit Fehlern beim Ladevorgang?
    5. Wie ist das Ladekabel nach dem Ladevorgang zu sichern?
  • Darlegen der Vorteile des Einsatzes von E-Lkw gegenüber konventionellen Fahrzeugen
  • Ggf. Aufzeigen von Änderungen der gewohnten Vorgänge/Abläufe
  • Ggf. Bereitstellung von E-Learning-Inhalten für Wiederholungen
Schaffung neuer Zuständigkeiten
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die als erste Ansprechpersonen für die Belegschaft zur Verfügung stehen, Fragen beantworten und sowohl gute als auch schlechte Praxiserfahrungen im Sinne eines Qualitätsmanagements aufnehmen. Gleichzeitig können diese Personen den korrekten Umgang mit E-Nutzfahrzeugen und Ladeeinrichtungen vermitteln und falls erforderlich die üblichen Fragen, die mit dem Umstieg auf eine neue Technologie entstehen, beantworten. Für diese Aufgabe benötigen die ausgewählten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Vorfeld intensive mehrtägige Schulungsmaßnahmen, um als kompetente Anlaufstelle bzw. Fachpersonen für alle Angestellten wahrgenommen zu werden.
  • Kontrollinstanz in der Zentrale zur Überwachung der Ladevorgänge über das Backend bzw. ein Betriebshofmanagementsystem
  • Kontrollinstanz an den Ladeeinrichtungen: Person, die regelmäßig physische Qualitätskontrollen an den Ladeplätzen vornimmt und etwaige Schäden/Mängel frühzeitig aufnimmt

Schritt 5: Was muss ich für den zuverlässigen Betrieb der Ladeinfrastruktur beachten?

Ist der Aufbau der Ladeinfrastruktur abgeschlossen, muss der reibungslose Betrieb der Ladeinfrastruktur organisiert werden. Dabei stehen folgende Punkte im Fokus:

 

Zuständigkeit für das Laden der E-Nutzfahrzeuge

Zunächst sollte ein generelles Vorgehen festgelegt werden, wer für die Ladung der E-Nutzfahrzeuge zuständig ist. Übernimmt das Fahrpersonal diese Aufgabe oder das Personal auf dem Betriebshof? Im Wesentlichen geht es beim manuellen Vorgang darum, sicherzustellen, dass die Ladestecker ordnungsgemäß eingesteckt sind, und im E-Nutzfahrzeug oder mittels Betriebshofmanagementsoftware zu überprüfen, ob der Ladevorgang fahrzeugseitig gestartet wurde.

 

Einführung einer Lademanagementsoftware

Insbesondere beim Aufbau mehrerer Ladepunkte bzw. intelligenter – also steuerbarer – Ladeinfrastruktur ist es zielführend, Softwarelösungen (bspw. in Form eines Backendsystems) einzusetzen. Diese ermöglichen einen Überblick über alle Ladepunkte und Ladevorgänge auf dem Betriebshof und geben ein Signal, falls ein Ladevorgang nicht oder nicht wie vorgesehen startet oder durchgeführt wird. Für den Fall, dass es zu einem Abbruch des Ladevorgangs kommt, kann ein solches System entsprechende Warnhinweise geben, sodass der Ladevorgang neu gestartet werden kann. Darüber hinaus ermöglicht eine Lademanagementsoftware, Fehleranalysen durchzuführen, um  zukünftige Ladeabbrüche zu vermeiden.

Sollte der Verkauf von Ladestrom an betriebsfremde E-Nutzfahrzeuge geplant sein – etwa Subunternehmen, Zulieferer oder Kundschaft –, müssen Verfahren zur Abrechnung des geladenen Stroms entwickelt und in die Software integriert werden.

Um eine Abrechnung des geladenen Stroms vorzunehmen, muss zunächst der Zugang zur Ladeeinrichtung für die zu ladenden E-Nutzfahrzeuge ermöglicht werden (Nutzerauthentifizierung). Dies kann über eine Zugangskarte oder über eine digitale Lösung (Smartphone-App oder QR-Code) erfolgen. Hierdurch werden die Abrechnungsdaten der Nutzer an den Betreiber der Ladeinfrastruktur übermittelt und der Ladevorgang wird der entsprechenden Person bzw. dem jeweiligen Unternehmen zugeordnet. Nach abgeschlossenem Ladevorgang erfolgt die Abrechnung des geladenen Stroms.

 

Betrieb der Ladeinfrastruktur in Eigenregie oder durch Dienstleister

Die Entscheidung, ob die Ladeinfrastruktur in Eigenregie oder durch einen Dienstleister betrieben werden soll, ist zunächst abhängig davon, ob die erforderlichen personellen Kapazitäten dafür vorhanden sind und ob die erforderliche Investitionsbereitschaft für den Aufbau dieser Expertise gegeben ist.

Für diese Festlegung kann es auch eine Rolle spielen, wie viele Ladeeinrichtungen aufgebaut und betrieben werden sollen. Ein weiterer Aspekt ist, ob der Ladestrom auch Dritten zur Verfügung und in Rechnung gestellt werden soll.

Aufgrund der hohen Leistungsanforderungen von E-Lkw an das elektrische Laden wird angenommen, dass stets intelligente, steuerbare Hardware zum Einsatz kommt.

Sofern wenige Ladeeinrichtungen errichtet werden und eine Abrechnung des Ladestroms mit Dritten nicht geplant ist, könnte eine operative Überwachung aus eigener Hand erfolgen. Sofern Abrechnungen mit Dritten angedacht sind, ist die Einbindung eines Charge Point Operators (CPOs) zu empfehlen. Ein solcher Dienstleister kann neben dem Betrieb der Ladeinfrastruktur und der Abrechnung auch andere Tätigkeiten, wie etwa die regelmäßige Wartung, übernehmen.

Für technische Prüfungen, Wartungen bzw. vorgegebene Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen kann statt des CPO auch ein auf Ladeinfrastruktur ausgerichteter Elektrofachbetrieb oder ein spezialisierter Ladeinfrastrukturdienstleister hinzugezogen werden. Zu beachten sind die Fristen zur Prüfung der Hardware, die sich z. B. aus Herstellerhinweisen oder aus gesetzlichen Regelungen (Arbeitsschutz, Unfallverhütung usw.) ergeben.

Langfristig könnte auch im eigenen Unternehmen die Expertise zum Betrieb und zur Wartung von Ladeinfrastruktur aufgebaut werden, sodass diese Aufgaben durch eigenes Personal wahrgenommen werden können. Dies ist aber eine individuelle Unternehmensentscheidung. In Tabelle 4 finden Sie beispielhaft Vor- und Nachteile der beiden Herangehensweisen:

TABELLE 4: BETRIEB DER LADEINFRASTRUKTUR IN EIGENREGIE ODER DURCH DIENSTLEISTER: VOR- UND NACHTEILE

Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal

Um den reibungslosen Einsatz der Lade­infrastruktur zu gewährleisten, ist eine umfassende Schulung der relevanten Personen im Unternehmen wichtig. Die Schwerpunkte der Qualifizierungsmaßnahmen lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

Betriebliche Zuverlässigkeit: Ein wesentlicher Aspekt beim Einsatz von E-Nutzfahrzeugen ist es, die betriebliche Zuverlässigkeit zu gewährleisten oder sogar zu optimieren. Durch den hinzukommenden Prozessschritt des elektrischen Ladens verändern sich gewohnte Prozesse möglicherweise. Diese neuen bzw. angepassten Prozesse müssen allen Angestellten verständlich vermittelt werden.

Technische Sicherheit: Weiterhin ist es erforderlich, potenzielle technische Sicherheitsrisiken zu betrachten, zu erläutern und hierfür entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, Sicherheitshinweise sowie Handlungsempfehlungen für die Belegschaft zu entwickeln. Möglichen Verunsicherungen der Beteiligten durch den Einsatz von Hochvolttechnologie sollte frühzeitig begegnet werden, sodass diese im Rahmen eines Risikomanagements berücksichtigt werden können.

 

Wie kann die Personalqualifizierung gelingen und welche Maßnahmen können hilfreich sein?

Der Faktor „Mensch“ spielt eine wesentliche Rolle für das Gelingen der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten. Es ist somit erforderlich, ein hohes Maß an Motivation für die Kommunikation mit der Belegschaft mitzubringen und die Abläufe, beispielsweise von Schulungsmaßnahmen, schlank und überschaubar zu halten. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den Prozess einzubinden, potenzielle Zweifel ernst zu nehmen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

 

Welcher Personenkreis ist einzubeziehen?

Grundsätzlich gilt es, alle Personen, die in der täglichen Arbeit Berührungspunkte mit der neuen Technologie haben, anzusprechen und mit den E-Fahrzeugen sowie dem Umgang der Ladeinfrastruktur vertraut zu machen. Dies sind insbesondere Fahrerinnen und Fahrer, Disponentinnen und Disponenten, Betriebsleitungen, das Facility Management und weiteres Fachpersonal, das beispielsweise mit der Be- und Entladung der E-Nutzfahrzeuge befasst ist. Idealerweise finden sich begeisterungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Thema in einem ersten Pilotversuch angehen und im Nachgang von ihren Erfahrungen berichten. Sofern das Unternehmen über eine Beschäftigtenvertretung verfügt, sollte dieses Gremium ebenfalls in die Planungsprozesse ebenfalls eingebunden werden.

Die folgenden Maßnahmen stellen einen geeigneten Rahmen dar und bieten eine Orientierungshilfe. Abhängig von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ist es ggf. zielführend, weitere Maßnahmen zu initiieren.

 

Betriebliche Zuverlässigkeit

Schulungen der Belegschaft (Fahr- und Betriebspersonal; Dauer ca. 1 bis 2 Tage)

  • Einführung in das Thema Elektromobilität; Vermittlung von Informationen und Abbau von Vorurteilen (bspw. Reichweitenangst)
  • Vorstellung der Besonderheiten im Umgang mit Ladeinfrastruktur
    1. Wie ist der Stecker zu stecken?
    2. Wie ist der Ladevorgang zu beenden?
    3. Wie erfolgt die Kontrolle des Ladestarts bzw. -vorgangs?
    4. Wie erfolgt der Umgang mit Fehlern beim Ladevorgang?
    5. Wie ist das Ladekabel nach dem Ladevorgang zu sichern?
  • Darlegen der Vorteile des Einsatzes von E-Lkw gegenüber konventionellen Fahrzeugen
  • Ggf. Aufzeigen von Änderungen der gewohnten Vorgänge/Abläufe
  • Ggf. Bereitstellung von E-Learning-Inhalten für Wiederholungen

 

Schaffung neuer Zuständigkeiten

  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die als erste Ansprechpersonen für die Belegschaft zur Verfügung stehen, Fragen beantworten und sowohl gute als auch schlechte Praxiserfahrungen im Sinne eines Qualitätsmanagements aufnehmen. Gleichzeitig können diese Personen den korrekten Umgang mit E-Nutzfahrzeugen und Ladeeinrichtungen vermitteln und falls erforderlich die üblichen Fragen, die mit dem Umstieg auf eine neue Technologie entstehen, beantworten. Für diese Aufgabe benötigen die ausgewählten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Vorfeld intensive mehrtägige Schulungsmaßnahmen, um als kompetente Anlaufstelle bzw. Fachpersonen für alle Angestellten wahrgenommen zu werden.
  • Kontrollinstanz in der Zentrale zur Überwachung der Ladevorgänge über das Backend bzw. ein Betriebshofmanagementsystem
  • Kontrollinstanz an den Ladeeinrichtungen: Person, die regelmäßig physische Qualitätskontrollen an den Ladeplätzen vornimmt und etwaige Schäden/Mängel frühzeitig aufnimmt