2. Planung, Aufbau & Betrieb der Ladeinfrastruktur

Schritt 4: Wie organisiere ich die bauliche Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen?
Illustration eines Baggers

Schritt 4: Wie organisiere ich die bauliche Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen?

Nachdem die wesentlichen Eckpunkte zum Aufbau und zur Verortung der Ladeinfrastruktur geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um die konkrete Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Im Folgenden wird zunächst beschrieben, welche Aspekte bei der Umsetzung der Ladeinfrastruktur im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. Dann werden die wichtigsten Umsetzungsschritte erläutert. Für eine bessere Übersichtlichkeit werden diese in vier Kategorien (Genehmigungen, Bestellung, Beauftragung, Inbetriebnahme) eingeordnet.

 

Vor der Umsetzung

Welche Aufgaben kann ich selbst erledigen, bei welchen benötige ich externe Hilfe? Bei einigen Arbeiten liegt das Zurückgreifen auf externe Expertise auf der Hand (etwa bei den baulichen Veränderungen oder dem elektrischen Anschluss der Ladeinfrastruktur), andere Arbeiten könnten in Eigenregie durchgeführt werden (Bestellung Hardware, Antrag auf Netzanschlusserweiterung). Über die Verteilung der anfallenden Aufgaben sollte man sich frühzeitig klar werden.

Erstellung eines Budget- und Zeitplans: Zur besseren Koordinierung der notwendigen Arbeiten sollte ein Zeitplan erstellt werden. Zusätzlich bietet es sich an, im Vorfeld einen Budgetplan aufzustellen. Insbesondere bei der Planung der Baumaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass diese idealerweise zu Randzeiten (Wochenende, Betriebsschluss) oder – je nach Unternehmen – in den Monaten mit geringerer betrieblicher Auslastung (Nebensaison und/oder Ferienzeit) durchgeführt werden. So wird der laufende Betrieb möglichst wenig durch die Baumaßnahmen beeinflusst.

Bildung eines betriebsinternen Organisationsteams: Abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umfang des Bauvorhabens kann die Bildung einer solchen Einheit die Kommunikation während der Umsetzung verbessern. Hierdurch kann rechtzeitig an alle relevanten Stellen kommuniziert werden, wenn es zu Beeinträchtigungen oder Verzögerungen kommt. Zudem kann durch die Kommunikation von Gefahrenzonen/Baubereichen die Betriebssicherheit gewährleistet werden.

 

Umsetzungsschritte in vier Kategorien

Im Folgenden werden beispielhaft die zu erwartenden Schritte bei der Umsetzung des Aufbaus aufgezeigt. Es handelt sich dabei um eine Darstellung der wesentlichen Aspekte. Aufgrund der Vielseitigkeit solcher Vorhaben können individuelle Anpassungen beim Vorgehen jedoch notwendig werden.

Genehmigungen

Netzanschluss: Wie in Schritt 2 – Wie beantrage ich die Erweiterung des Netzanschlusses? beschrieben, sollte möglichst früh Kontakt zum Netzbetreiber aufgenommen und die für den Flottenbetrieb notwendige Erweiterung der Netzanschlussleistung beantragt werden. Dieser Schritt kann abhängig von der Komplexität der örtlichen Gegebenheiten, der zu beantragenden Netzanschlussleistung und der Auftragslast beim jeweiligen Netzbetreiber mehrere Monate dauern.

Baugenehmigung: Des Weiteren kann es notwendig sein, dass für die baulichen Veränderungen ein Bauantrag bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden muss. Hierbei können je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen gelten, da die jeweiligen Landesbauordnungen Anwendung finden. In der Regel ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur genehmigungsfrei. Allerdings sind bauliche Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen, meist genehmigungspflichtig. Hierzu zählen etwa die Errichtung von Überdachungen, Trafostationen usw. Weiterhin kann es erforderlich sein, dass Veränderungen in den Bereichen der Statik, des Tiefbaus oder des Brandschutzes bei den Behörden angezeigt werden müssen.

Abstimmung mit Vermieter/Verpächter: Falls sich der Betriebshof nicht im Eigentum des Unternehmens befindet, sollte der Vermieter/Verpächter möglichst früh über den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf den Mietflächen informiert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass ein Mieter vom Vermieter verlangen kann, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur erlaubt wird (§ 554 in Zusammenhang mit § 578 BGB). In der Regel ist es möglich, dass der Vermieter bestimmte Bedingungen für den Aufbau stellt. Diese Vereinbarungen sind dann vertraglich festzulegen, sodass die Installation von Ladeinfrastruktur für beide Seiten rechtlich abgesichert ist (wie Rückbaumodalitäten nach Mietende, mögliche finanzielle Beteiligung des Grundstückseigentümers am Aufbau usw.).

 

Bestellung

Trafostation: Bei Erweiterungsmaßnahmen am Netzanschluss ist es für gewöhnlich erforderlich, eine Trafostation zu errichten. Zudem kann es im Einzelfall notwendig sein, eine solche Nebenanlage zu errichten, wenn die Distanzen zwischen Netzanschlusspunkt und Ladeinfrastruktur zu groß sind. Aufgrund von zum Teil sehr langen Lieferzeiten sollte dies direkt nach der Beantragung der Netzerweiterung stattfinden. In der Regel geht die Trafostation ins Eigentum des Auftraggebers über. Bei der Auslegung der Trafostation sowie bei deren Errichtung müssen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers beachtet werden.

Lade-Hardware: Bereits kurz nach der Beantragung der Netzerweiterung sollte die benötigte Lade-Hardware bestellt werden. Je nach Marktlage und gewünschtem Produkt sind die Lieferzeiten unterschiedlich lang – zum Teil kann sich die Lieferzeit auf über ein Jahr erstrecken.

 

Beauftragung

Bauunternehmen: Für die Umsetzung der baulichen Veränderungen auf dem Betriebshof sollte rechtzeitig ein Bauunternehmen beauftragt werden. Die baulichen Maßnahmen können Erdarbeiten, die Verlegung von Kabeln und das Errichten der Fundamente für die Lade-Hardware umfassen.

Energielieferant: Der Energielieferant ist über die geänderte Netzanschlussleistung zu informieren. Dies ermöglicht es dem Energielieferanten, den entsprechenden Vertrag hinsichtlich möglicher Anpassungen der Netzentgelte zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Inbetriebnahme

Installation und Test der Lade-Hardware: Nachdem die Lade-Hardware geliefert und aufgebaut wurde, muss ein Elektrofachbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Weiterhin sollte die Lade-Hardware umfangreich getestet werden, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen.

Schritt 4: Wie organisiere ich die bauliche Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen?

Nachdem die wesentlichen Eckpunkte zum Aufbau und zur Verortung der Ladeinfrastruktur geklärt sind, geht es im nächsten Schritt um die konkrete Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Im Folgenden wird zunächst beschrieben, welche Aspekte bei der Umsetzung der Ladeinfrastruktur im Vorfeld berücksichtigt werden sollten. Dann werden die wichtigsten Umsetzungsschritte erläutert. Für eine bessere Übersichtlichkeit werden diese in vier Kategorien (Genehmigungen, Bestellung, Beauftragung, Inbetriebnahme) eingeordnet.

 

Vor der Umsetzung

Welche Aufgaben kann ich selbst erledigen, bei welchen benötige ich externe Hilfe? Bei einigen Arbeiten liegt das Zurückgreifen auf externe Expertise auf der Hand (etwa bei den baulichen Veränderungen oder dem elektrischen Anschluss der Ladeinfrastruktur), andere Arbeiten könnten in Eigenregie durchgeführt werden (Bestellung Hardware, Antrag auf Netzanschlusserweiterung). Über die Verteilung der anfallenden Aufgaben sollte man sich frühzeitig klar werden.

Erstellung eines Budget- und Zeitplans: Zur besseren Koordinierung der notwendigen Arbeiten sollte ein Zeitplan erstellt werden. Zusätzlich bietet es sich an, im Vorfeld einen Budgetplan aufzustellen. Insbesondere bei der Planung der Baumaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass diese idealerweise zu Randzeiten (Wochenende, Betriebsschluss) oder – je nach Unternehmen – in den Monaten mit geringerer betrieblicher Auslastung (Nebensaison und/oder Ferienzeit) durchgeführt werden. So wird der laufende Betrieb möglichst wenig durch die Baumaßnahmen beeinflusst.

Bildung eines betriebsinternen Organisationsteams: Abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umfang des Bauvorhabens kann die Bildung einer solchen Einheit die Kommunikation während der Umsetzung verbessern. Hierdurch kann rechtzeitig an alle relevanten Stellen kommuniziert werden, wenn es zu Beeinträchtigungen oder Verzögerungen kommt. Zudem kann durch die Kommunikation von Gefahrenzonen/Baubereichen die Betriebssicherheit gewährleistet werden.

 

Umsetzungsschritte in vier Kategorien

Im Folgenden werden beispielhaft die zu erwartenden Schritte bei der Umsetzung des Aufbaus aufgezeigt. Es handelt sich dabei um eine Darstellung der wesentlichen Aspekte. Aufgrund der Vielseitigkeit solcher Vorhaben können individuelle Anpassungen beim Vorgehen jedoch notwendig werden.

 

Genehmigungen

Netzanschluss: Wie in Schritt 2 – Wie beantrage ich die Erweiterung des Netzanschlusses? beschrieben, sollte möglichst früh Kontakt zum Netzbetreiber aufgenommen und die für den Flottenbetrieb notwendige Erweiterung der Netzanschlussleistung beantragt werden. Dieser Schritt kann abhängig von der Komplexität der örtlichen Gegebenheiten, der zu beantragenden Netzanschlussleistung und der Auftragslast beim jeweiligen Netzbetreiber mehrere Monate dauern.

Baugenehmigung: Des Weiteren kann es notwendig sein, dass für die baulichen Veränderungen ein Bauantrag bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung gestellt werden muss. Hierbei können je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen gelten, da die jeweiligen Landesbauordnungen Anwendung finden. In der Regel ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur genehmigungsfrei. Allerdings sind bauliche Maßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen, meist genehmigungspflichtig. Hierzu zählen etwa die Errichtung von Überdachungen, Trafostationen usw. Weiterhin kann es erforderlich sein, dass Veränderungen in den Bereichen der Statik, des Tiefbaus oder des Brandschutzes bei den Behörden angezeigt werden müssen.

Abstimmung mit Vermieter/Verpächter: Falls sich der Betriebshof nicht im Eigentum des Unternehmens befindet, sollte der Vermieter/Verpächter möglichst früh über den Aufbau von Ladeinfrastruktur auf den Mietflächen informiert werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass ein Mieter vom Vermieter verlangen kann, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur erlaubt wird (§ 554 in Zusammenhang mit § 578 BGB). In der Regel ist es möglich, dass der Vermieter bestimmte Bedingungen für den Aufbau stellt. Diese Vereinbarungen sind dann vertraglich festzulegen, sodass die Installation von Ladeinfrastruktur für beide Seiten rechtlich abgesichert ist (wie Rückbaumodalitäten nach Mietende, mögliche finanzielle Beteiligung des Grundstückseigentümers am Aufbau usw.).

 

Bestellung

Trafostation: Bei Erweiterungsmaßnahmen am Netzanschluss ist es für gewöhnlich erforderlich, eine Trafostation zu errichten. Zudem kann es im Einzelfall notwendig sein, eine solche Nebenanlage zu errichten, wenn die Distanzen zwischen Netzanschlusspunkt und Ladeinfrastruktur zu groß sind. Aufgrund von zum Teil sehr langen Lieferzeiten sollte dies direkt nach der Beantragung der Netzerweiterung stattfinden. In der Regel geht die Trafostation ins Eigentum des Auftraggebers über. Bei der Auslegung der Trafostation sowie bei deren Errichtung müssen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers beachtet werden.

Lade-Hardware: Bereits kurz nach der Beantragung der Netzerweiterung sollte die benötigte Lade-Hardware bestellt werden. Je nach Marktlage und gewünschtem Produkt sind die Lieferzeiten unterschiedlich lang – zum Teil kann sich die Lieferzeit auf über ein Jahr erstrecken.

 

Beauftragung

Bauunternehmen: Für die Umsetzung der baulichen Veränderungen auf dem Betriebshof sollte rechtzeitig ein Bauunternehmen beauftragt werden. Die baulichen Maßnahmen können Erdarbeiten, die Verlegung von Kabeln und das Errichten der Fundamente für die Lade-Hardware umfassen.

Energielieferant: Der Energielieferant ist über die geänderte Netzanschlussleistung zu informieren. Dies ermöglicht es dem Energielieferanten, den entsprechenden Vertrag hinsichtlich möglicher Anpassungen der Netzentgelte zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Inbetriebnahme

Installation und Test der Lade-Hardware: Nachdem die Lade-Hardware geliefert und aufgebaut wurde, muss ein Elektrofachbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Weiterhin sollte die Lade-Hardware umfangreich getestet werden, um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen.