
2. Planung, Aufbau & Betrieb der Ladeinfrastruktur
Schritt 3: Wie gestalte ich den Betriebshof und wo verorte ich die Ladeinfrastruktur?

Schritt 3: Wie gestalte ich den Betriebshof und wo verorte ich die Ladeinfrastruktur?

Nachdem die Verstärkung des Netzanschlusses in die Wege geleitet wurde, kann mit der konkreten Planung des Aufbaus auf dem Betriebshof begonnen werden. Hierbei sind im Besonderen folgende Punkte zu beachten und gegeneinander abzuwägen:
Lage- und Leitungsplan
Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Betriebshof geben den Rahmen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur vor. Dabei sind insbesondere die Flächen zu betrachten, an denen sich die E-Nutzfahrzeuge möglichst lange aufhalten (können) und die somit als potenzielle Ladestandorte infrage kommen. Eine wichtige Orientierungshilfe kann dabei der Lageplan des Betriebshofs sein. Im Vorfeld ist zudem zu prüfen, ob durch bestehende Leitungsverläufe (z. B. Gas- oder Wasserleitungen) Einschränkungen für das Verlegen von Stromleitungen bestehen. Hierzu sollten bestehende Leitungspläne herangezogen werden.
Wahl des Ladeorts
Bei der Wahl der jeweiligen Ladeorte sollte berücksichtigt werden, dass das E-Nutzfahrzeug während des Ladevorgangs keine logistischen Prozesse beeinträchtigt. Ein geeigneter Ladeort sollte auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ladezeit gewählt werden. So können sich unterschiedliche Anforderungen an den Standort bei kurzen Ladezeiten während des Tages bzw. bei langen Ladezeiten über Nacht ergeben. Typische Ladeorte können die Verladerampe oder auch Freiflächen auf dem Betriebshof sein. Denkbar wären auch Flächen außerhalb des Depots/Betriebshofs. Auch die Größe der Ladeeinrichtung kann Auswirkungen auf die Platzierung haben. So kann es etwa vorkommen, dass besonders große Ladeeinrichtungen (u. a. HPC-Lader) nicht an einer Verladerampe installiert werden können.
E-Nutzfahrzeug-Eigenschaften
Es ist wichtig, die eventuell notwendigen Wendekreise oder Schleppkurven der E-Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Ladestandorte sicher angefahren und verlassen werden können. Bei der Platzierung und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei der Lade-Hardware um einen kostenintensiven und gleichzeitig fragilen Gegenstand handelt. Um das Risiko von Schäden zu minimieren, sollten Maßnahmen zum Schutz der Ladeeinrichtung (bspw. die Errichtung eines Anfahrschutzes, Kennzeichnung in Signalfarben etc.) ergriffen werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ladebuchse der E-Nutzfahrzeuge herstellerabhängig an verschiedenen Orten des Fahrzeugs platziert sein kann. Dies ist bei der Wahl des Ladeortes zu berücksichtigen, Ladestandorte sollten also ggf. von beiden Seiten anfahrbar sein.
Rechtliche bzw. vertragliche Vorgaben
Sofern baurechtliche Vorgaben bzw. Einschränkungen oder aber versicherungstechnische Anforderungen bestehen, könnten sich Auswirkungen auf die Platzierung der Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof ergeben. Baurechtlich sind die Vorgaben der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes und der zugehörigen Verordnungen zu beachten. Versicherungsseitige Anforderungen ergeben sich aus der individuell abgeschlossenen Versicherungspolice (z. B. Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung usw.). Zudem sollten etwaige Bestimmungen des Miet- bzw. Pachtvertrags hinsichtlich geplanter Baumaßnahmen geprüft werden, sofern der Betriebshof sich nicht im Eigentum des Unternehmens befindet. Hierzu kann auch eine Abstimmung im Vorfeld mit dem Vermieter/Verpächter zielführend sein.
Wirtschaftliche Betrachtung
Es sollte geprüft werden, wo auf dem Betriebshof die Ladeeinrichtungen und die ggf. benötigte Trafostation am kostengünstigsten aufgebaut werden können. Je größer die Entfernungen der Ladeeinrichtungen zum Netzanschlusspunkt bzw. der Trafostation sind, desto mehr baulicher Aufwand ist zu betreiben. Dies führt in der Regel zu höheren Kosten.
Zudem können die Dauer der Installationsarbeiten an den geplanten Flächen und die Kosten für anfallende (Tief-)Bauarbeiten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ggf. entstehen weitere Kosten durch zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation der Ladeinfrastruktur stehen, etwa für Brandschutz, Anfahrschutz usw.
Erstellung eines Übersichtsplans
Als Ergebnis der oben beschriebenen Verfahrensschritte ist es sinnvoll, einen Übersichtsplan mit allen zu errichtenden Ladeeinrichtungen, geplanten Stromleitungsverläufen sowie Positionen benötigter weiterer Komponenten der Ladeinfrastruktur (betrifft insbesondere die Trafostation) zu erstellen. Ein solcher Plan kann mit Hilfe von Fachbetrieben bzw. Ladeinfrastrukturdienstleistern entwickelt werden.
Schritt 3: Wie gestalte ich den Betriebshof und wo verorte ich die Ladeinfrastruktur?

Nachdem die Verstärkung des Netzanschlusses in die Wege geleitet wurde, kann mit der konkreten Planung des Aufbaus auf dem Betriebshof begonnen werden. Hierbei sind im Besonderen folgende Punkte zu beachten und gegeneinander abzuwägen:
Lage- und Leitungsplan
Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Betriebshof geben den Rahmen für den Aufbau der Ladeinfrastruktur vor. Dabei sind insbesondere die Flächen zu betrachten, an denen sich die E-Nutzfahrzeuge möglichst lange aufhalten (können) und die somit als potenzielle Ladestandorte infrage kommen. Eine wichtige Orientierungshilfe kann dabei der Lageplan des Betriebshofs sein. Im Vorfeld ist zudem zu prüfen, ob durch bestehende Leitungsverläufe (z. B. Gas- oder Wasserleitungen) Einschränkungen für das Verlegen von Stromleitungen bestehen. Hierzu sollten bestehende Leitungspläne herangezogen werden.
Wahl des Ladeorts
Bei der Wahl der jeweiligen Ladeorte sollte berücksichtigt werden, dass das E-Nutzfahrzeug während des Ladevorgangs keine logistischen Prozesse beeinträchtigt. Ein geeigneter Ladeort sollte auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ladezeit gewählt werden. So können sich unterschiedliche Anforderungen an den Standort bei kurzen Ladezeiten während des Tages bzw. bei langen Ladezeiten über Nacht ergeben. Typische Ladeorte können die Verladerampe oder auch Freiflächen auf dem Betriebshof sein. Denkbar wären auch Flächen außerhalb des Depots/Betriebshofs. Auch die Größe der Ladeeinrichtung kann Auswirkungen auf die Platzierung haben. So kann es etwa vorkommen, dass besonders große Ladeeinrichtungen (u. a. HPC-Lader) nicht an einer Verladerampe installiert werden können.
E-Nutzfahrzeug-Eigenschaften
Es ist wichtig, die eventuell notwendigen Wendekreise oder Schleppkurven der E-Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Ladestandorte sicher angefahren und verlassen werden können. Bei der Platzierung und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei der Lade-Hardware um einen kostenintensiven und gleichzeitig fragilen Gegenstand handelt. Um das Risiko von Schäden zu minimieren, sollten Maßnahmen zum Schutz der Ladeeinrichtung (bspw. die Errichtung eines Anfahrschutzes, Kennzeichnung in Signalfarben etc.) ergriffen werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ladebuchse der E-Nutzfahrzeuge herstellerabhängig an verschiedenen Orten des Fahrzeugs platziert sein kann. Dies ist bei der Wahl des Ladeortes zu berücksichtigen, Ladestandorte sollten also ggf. von beiden Seiten anfahrbar sein.
Rechtliche bzw. vertragliche Vorgaben
Sofern baurechtliche Vorgaben bzw. Einschränkungen oder aber versicherungstechnische Anforderungen bestehen, könnten sich Auswirkungen auf die Platzierung der Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof ergeben. Baurechtlich sind die Vorgaben der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes und der zugehörigen Verordnungen zu beachten. Versicherungsseitige Anforderungen ergeben sich aus der individuell abgeschlossenen Versicherungspolice (z. B. Gebäudeversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung usw.). Zudem sollten etwaige Bestimmungen des Miet- bzw. Pachtvertrags hinsichtlich geplanter Baumaßnahmen geprüft werden, sofern der Betriebshof sich nicht im Eigentum des Unternehmens befindet. Hierzu kann auch eine Abstimmung im Vorfeld mit dem Vermieter/Verpächter zielführend sein.
Wirtschaftliche Betrachtung
Es sollte geprüft werden, wo auf dem Betriebshof die Ladeeinrichtungen und die ggf. benötigte Trafostation am kostengünstigsten aufgebaut werden können. Je größer die Entfernungen der Ladeeinrichtungen zum Netzanschlusspunkt bzw. der Trafostation sind, desto mehr baulicher Aufwand ist zu betreiben. Dies führt in der Regel zu höheren Kosten.
Zudem können die Dauer der Installationsarbeiten an den geplanten Flächen und die Kosten für anfallende (Tief-)Bauarbeiten erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ggf. entstehen weitere Kosten durch zusätzliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Installation der Ladeinfrastruktur stehen, etwa für Brandschutz, Anfahrschutz usw.
Erstellung eines Übersichtsplans
Als Ergebnis der oben beschriebenen Verfahrensschritte ist es sinnvoll, einen Übersichtsplan mit allen zu errichtenden Ladeeinrichtungen, geplanten Stromleitungsverläufen sowie Positionen benötigter weiterer Komponenten der Ladeinfrastruktur (betrifft insbesondere die Trafostation) zu erstellen. Ein solcher Plan kann mit Hilfe von Fachbetrieben bzw. Ladeinfrastrukturdienstleistern entwickelt werden.