
2. Planung, Aufbau & Betrieb der Ladeinfrastruktur
Schritt 2: Wie beantrage ich die Erweiterung des Netzanschlusses?

Schritt 2: Wie beantrage ich die Erweiterung des Netzanschlusses?

Im nächsten Schritt wird geprüft, inwieweit der bisherige Netzanschluss des Standorts aktuell und perspektivisch ausreicht. Dafür werden sowohl der in Schritt 1 ermittelte Leistungsbedarf der E-Nutzfahrzeug-Flotte als auch der Leistungsbedarf der bereits vorhandenen elektrischen Verbraucher berücksichtigt. Zudem sollte der Einsatz eines Lastmanagementsystems bereits in die Prüfung mit einbezogen und ggf. eine Lastgangmessung des aktuellen Verbrauchs am Standort über einen repräsentativen Zeitraum durchgeführt werden. Es wird empfohlen, diese interne Prüfung frühzeitig anzugehen. Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass der Netzanschluss nicht ausreicht, ist eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig. In diesem Fall sollte möglichst frühzeitig der für den Standort zuständige Netzbetreiber hinzugezogen werden. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Netzbetreibern in Deutschland kann es regionale Unterschiede in der Handhabung solcher Anliegen geben. Das Vorgehen lässt sich grundsätzlich in die folgenden drei Schritte unterteilen:
Formloser Austausch mit Netzbetreiber
Möglichst früh sollte der Netzbetreiber über die Pläne der Flottenelektrifizierung und einer möglichen Netzanschlusserweiterung informiert werden. Sobald der Leistungsbedarf der E-Nutzfahrzeug-Flotte feststeht, sollten mit dem Netzbetreiber Fragen zur notwendigen Netzanschlussleistung, zur Zahl der Ladepunkte, zur Zeitschiene für die Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie zu möglichen bereits angedachten Erweiterungen geklärt werden.
Antrag Netzanschluss
Sollte der vorhandene Netzanschluss nicht ausreichen, ergeben sich für das Unternehmen zwei Handlungsoptionen. Zum einen kann die vertraglich vereinbarte Leistung erhöht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der bestehende Netzanschluss technisch für eine Leistungserhöhung in derselben Spannungsebene ausgelegt ist oder ertüchtigt werden kann. Zum anderen kann ein Anschluss auf einer höheren Spannungsebene nötig sein. In der Regel verfügen größere Unternehmen der Logistik über einen Anschluss mindestens in der Mittelspannung.
Bei einer geplanten Leistungserhöhung bzw. Anschlusserweiterung ist zu beachten, dass ein nicht voll ausgelasteter, ggf. überdimensionierter Netzanschluss den Baukostenzuschuss, der abhängig von der vertraglich vereinbarten elektrischen Leistung zu entrichten ist, erhöht. Jedoch geht auch ein mehrmaliges Erweitern des Netzanschlusses in kurzen zeitlichen Abständen mit sehr hohen Kosten einher und ist mit langen Vorlaufzeiten verbunden. Es empfiehlt sich daher, eine vorausschauende, realitätsnahe Planung vorzunehmen, die die mittel- bis langfristige Flottenelektrifizierung berücksichtigt.
Angebotsübermittlung des Netzbetreibers und Vertragsschluss
Auf Basis des Antrags wird vom Netzbetreiber ein Angebot zur Netzanschlusserweiterung erstellt. Ggf. ist ein weiterer Austausch oder eine Vor-Ort-Begehung mit dem Netzbetreiber notwendig. Das Angebot erhält in der Regel neben den Netzanschlusskosten auch die kostenmäßige Beteiligung an den Baumaßnahmen des Netzbetreibers für erforderliche Arbeiten im öffentlichen Raum (siehe Abschnitt Baukostenzuschuss). Je nach Art und Umfang der Erweiterungsbedarfe können die Kosten variieren. Sie sind in der Regel individuell je Standort zu ermitteln.
Netzbetreiber sind gesetzlich zum Ausbau der Netzkapazitäten verpflichtet, d. h., eine Ablehnung des Antrags wird in aller Regel nicht erfolgen. Sollten die Kapazitäten im bestehenden Netz nicht für die beantragte Leistung ausreichen, sind entsprechende Ausbaumaßnahmen durch den Netzbetreiber notwendig. Dies kann je nach vorhandenen Ressourcen des jeweiligen Netzbetreibers zu einem erhöhten Zeitbedarf bei der Umsetzung führen. In der Praxis dauern Erweiterungen im Niederspannungsbereich in der Regel zwischen drei und sechs Monate, im Mittelspannungsbereich bei vorhandener Netzkapazität zwischen sechs und zwölf Monate und im Bereich der Hochspannung acht bis zehn Jahre.
Nach Annahme des Angebots durch den Anschlussnehmer geht der Netzbetreiber in die Ausführungsplanung und -umsetzung.
Umsetzung der Erweiterung des Netzanschlusses bzw. der Netzverstärkung
Grundsätzlich reicht der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers bis zum Netzübergabepunkt am Betriebshof. Der Netzbetreiber stellt dabei den entsprechenden Anschluss her und übernimmt ggf. erforderliche Erweiterungsmaßnahmen im vorgelagerten (also nicht auf dem Betriebshof befindlichen) Stromnetz. Das Unternehmen verantwortet alle weiteren baulichen Maßnahmen auf den eigenen Flächen und ist für die Beauftragung entsprechender Fachbetriebe (z. B. Bauunternehmen für die Erdbauarbeiten auf dem Betriebshofgelände, Elektrofachbetrieb für die Installation der elektrischen Anlagen) zuständig. Wie bereits im vorherigen Schritt beschrieben, kann die Umsetzung unterschiedlich lang dauern, wobei die Zuständigkeit des Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt endet. Etwaige vom Unternehmen vorzunehmende Baumaßnahmen (Errichtung einer Trafostation auf dem Betriebshof usw.) werden in Schritt 4 – Wie organisiere ich die bauliche Umsetzung der Infrastruktur? beschrieben.
Schritt 2: Wie beantrage ich die Erweiterung des Netzanschlusses?

Im nächsten Schritt wird geprüft, inwieweit der bisherige Netzanschluss des Standorts aktuell und perspektivisch ausreicht. Dafür werden sowohl der in Schritt 1 ermittelte Leistungsbedarf der E-Nutzfahrzeug-Flotte als auch der Leistungsbedarf der bereits vorhandenen elektrischen Verbraucher berücksichtigt. Zudem sollte der Einsatz eines Lastmanagementsystems bereits in die Prüfung mit einbezogen und ggf. eine Lastgangmessung des aktuellen Verbrauchs am Standort über einen repräsentativen Zeitraum durchgeführt werden. Es wird empfohlen, diese interne Prüfung frühzeitig anzugehen. Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass der Netzanschluss nicht ausreicht, ist eine Erweiterung des Netzanschlusses notwendig. In diesem Fall sollte möglichst frühzeitig der für den Standort zuständige Netzbetreiber hinzugezogen werden. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Netzbetreibern in Deutschland kann es regionale Unterschiede in der Handhabung solcher Anliegen geben. Das Vorgehen lässt sich grundsätzlich in die folgenden drei Schritte unterteilen:
Formloser Austausch mit Netzbetreiber
Möglichst früh sollte der Netzbetreiber über die Pläne der Flottenelektrifizierung und einer möglichen Netzanschlusserweiterung informiert werden. Sobald der Leistungsbedarf der E-Nutzfahrzeug-Flotte feststeht, sollten mit dem Netzbetreiber Fragen zur notwendigen Netzanschlussleistung, zur Zahl der Ladepunkte, zur Zeitschiene für die Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie zu möglichen bereits angedachten Erweiterungen geklärt werden.
Antrag Netzanschluss
Sollte der vorhandene Netzanschluss nicht ausreichen, ergeben sich für das Unternehmen zwei Handlungsoptionen. Zum einen kann die vertraglich vereinbarte Leistung erhöht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der bestehende Netzanschluss technisch für eine Leistungserhöhung in derselben Spannungsebene ausgelegt ist oder ertüchtigt werden kann. Zum anderen kann ein Anschluss auf einer höheren Spannungsebene nötig sein. In der Regel verfügen größere Unternehmen der Logistik über einen Anschluss mindestens in der Mittelspannung.
Bei einer geplanten Leistungserhöhung bzw. Anschlusserweiterung ist zu beachten, dass ein nicht voll ausgelasteter, ggf. überdimensionierter Netzanschluss den Baukostenzuschuss, der abhängig von der vertraglich vereinbarten elektrischen Leistung zu entrichten ist, erhöht. Jedoch geht auch ein mehrmaliges Erweitern des Netzanschlusses in kurzen zeitlichen Abständen mit sehr hohen Kosten einher und ist mit langen Vorlaufzeiten verbunden. Es empfiehlt sich daher, eine vorausschauende, realitätsnahe Planung vorzunehmen, die die mittel- bis langfristige Flottenelektrifizierung berücksichtigt.
Angebotsübermittlung des Netzbetreibers und Vertragsschluss
Auf Basis des Antrags wird vom Netzbetreiber ein Angebot zur Netzanschlusserweiterung erstellt. Ggf. ist ein weiterer Austausch oder eine Vor-Ort-Begehung mit dem Netzbetreiber notwendig. Das Angebot erhält in der Regel neben den Netzanschlusskosten auch die kostenmäßige Beteiligung an den Baumaßnahmen des Netzbetreibers für erforderliche Arbeiten im öffentlichen Raum (siehe Abschnitt Baukostenzuschuss). Je nach Art und Umfang der Erweiterungsbedarfe können die Kosten variieren. Sie sind in der Regel individuell je Standort zu ermitteln.
Netzbetreiber sind gesetzlich zum Ausbau der Netzkapazitäten verpflichtet, d. h., eine Ablehnung des Antrags wird in aller Regel nicht erfolgen. Sollten die Kapazitäten im bestehenden Netz nicht für die beantragte Leistung ausreichen, sind entsprechende Ausbaumaßnahmen durch den Netzbetreiber notwendig. Dies kann je nach vorhandenen Ressourcen des jeweiligen Netzbetreibers zu einem erhöhten Zeitbedarf bei der Umsetzung führen. In der Praxis dauern Erweiterungen im Niederspannungsbereich in der Regel zwischen drei und sechs Monate, im Mittelspannungsbereich bei vorhandener Netzkapazität zwischen sechs und zwölf Monate und im Bereich der Hochspannung acht bis zehn Jahre.
Nach Annahme des Angebots durch den Anschlussnehmer geht der Netzbetreiber in die Ausführungsplanung und -umsetzung.
Umsetzung der Erweiterung des Netzanschlusses bzw. der Netzverstärkung
Grundsätzlich reicht der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers bis zum Netzübergabepunkt am Betriebshof. Der Netzbetreiber stellt dabei den entsprechenden Anschluss her und übernimmt ggf. erforderliche Erweiterungsmaßnahmen im vorgelagerten (also nicht auf dem Betriebshof befindlichen) Stromnetz. Das Unternehmen verantwortet alle weiteren baulichen Maßnahmen auf den eigenen Flächen und ist für die Beauftragung entsprechender Fachbetriebe (z. B. Bauunternehmen für die Erdbauarbeiten auf dem Betriebshofgelände, Elektrofachbetrieb für die Installation der elektrischen Anlagen) zuständig. Wie bereits im vorherigen Schritt beschrieben, kann die Umsetzung unterschiedlich lang dauern, wobei die Zuständigkeit des Netzbetreibers am Netzanschlusspunkt endet. Etwaige vom Unternehmen vorzunehmende Baumaßnahmen (Errichtung einer Trafostation auf dem Betriebshof usw.) werden in Schritt 4 – Wie organisiere ich die bauliche Umsetzung der Infrastruktur? beschrieben.