
Exkurs: Lärmemissionen
(Stand: 11/2023)

Ein weiterer positiver Nebeneffekt der Flottenelektrifizierung ist die geringere Lärmbelastung. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich leiser als Verbrennerfahrzeuge. Eine Verringerung des Lärms betrifft vor allem die Betriebszeiten im Stillstand, beim Anfahren und bei geringeren Geschwindigkeiten (bei Nutzfahrzeugen bis ca. 35 km/h). Durch den Einsatz von E-Nutzfahrzeugen auf dem Betriebshof können die Lärmemissionen wesentlich verringert werden. Dies ist insbesondere auf die üblicherweise kurzen Strecken mit niedriger Geschwindigkeit und die häufigen Start-Stopp-Vorgänge zurückzuführen, die auf dem Betriebshof typisch sind.
Das Laden der E-Nutzfahrzeuge hingegen kann zusätzliche Lärmemissionen verursachen. Diese resultieren vor allem aus der Temperaturregelung der Ladeinfrastruktur, die entweder luft- oder flüssigkeitsgekühlt erfolgt, und der Kühlung der Fahrzeugbatterie. Weiterhin können Lärmemissionen durch den Betrieb einer Trafostation entstehen.
Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur sollte daher stets der Faktor Lärmentwicklung durch den Betrieb der Ladeinfrastruktur bzw. durch das Fahrzeugladen berücksichtigt werden.
Mit der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)22 existiert eine bundeseinheitliche Regelung, in der u. a. Grenzwerte für Lärmemissionen festgelegt sind und die speziell für nicht öffentliche Flächen (also Unternehmensgrundstücke usw.) Anwendung findet. Nach aktueller Auslegung der Rechtsgrundlage gelten die Bestimmungen der TA Lärm auch für Ladeinfrastruktur auf solchen Flächen inklusive des verbundenen Zu- und Abgangsverkehrs.
Ob eine Überschreitung des Grenzwertes (auch Immissionsrichtwert) besteht, ist dabei immer an dem Ort zu prüfen, der von den Lärmbelästigungen betroffen ist. Dies kann z. B. ein Wohngebäude in der Nachbarschaft sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Höchstwerte nicht am Ort der Verursachung, also in diesem Fall der Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof, gemessen werden. Nachfolgend (siehe Tabelle 3) wird dargestellt, welche Immissionshöchstwerte in den ausgewählten ausgewiesenen Gebieten außerhalb von Gebäuden gelten.

Praxishinweise
- Sind Sie sich unsicher, in welchem Gebiet sich Ihr Betriebshof befindet, erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung (im Normalfall ist es das für Bauangelegenheiten zuständige Amt).
- Die Informationen zu Lärmemissionen der Ladeeinrichtungen können Sie entweder den technischen Datenblättern entnehmen oder beim Hersteller erfragen.
- Ladelösungen unterscheiden sich in den Lärmemissionen, ein Vergleich unterschiedlicher Systeme ist empfehlenswert.
- Sofern die favorisierte Ladelösung die Grenzwerte überschreiten sollte, ist es denkbar, durch bauliche Zusatzmaßnahmen (Ummantelung oder Aufbau der Hardware innerhalb eines Gebäudes) die Emissionen zu senken.
Disclaimer: Dieser Text stellt lediglich eine erste rechtliche Einschätzung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Er dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieses Textes entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.