1.2 Netzanschluss

1.2.3 Wie kann die Netzanschlussleistung erweitert werden?

Illustration einer Stromtrasse.

1.2.3 Wie kann die Netzanschlussleistung erweitert werden?

Je größer die Zahl der zu elektrifizierenden Fahrzeuge bzw. der Leistungsbedarf der Ladeinfrastruktur ist, desto wahrscheinlicher stößt der vorhandene Netzanschluss an seine Grenzen. In diesem Fall gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Die Priorität sollte zunächst auf einer intelligenten Steuerung der Verbraucher auf dem Betriebshof liegen, sodass der vorhandene Netzanschluss optimal ausgenutzt werden kann (nähere Informationen finden Sie in dem Abschnitt Softwarelösungen). Falls die Anschlussleistung trotz Lastmanagement nicht ausreicht, kann beim zuständigen Netzbetreiber eine Erhöhung der Anschlussleistung beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der bestehende Netzanschluss technisch für eine Leistungserhöhung ausgelegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein neuer Netzanschluss ggf. in einer höheren Spannungsebene installiert werden. Diese Erweiterung des Netzanschlusses ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber zu beantragen und ist in der Regel mit baulichen Maßnahmen, Kosten und Zeit verbunden16. Die entstehenden Kosten muss der Anschlussnehmer in Form eines Baukostenzuschusses tragen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Je höher die maximale Anschlussleistung, desto höher sind die Kosten. Ist die Netzanschlussleistung zu gering ausgelegt, kann möglicherweise die angestrebte und für den reibungslosen Betrieb notwendige Ladung der E-Nutzfahrzeuge nicht gewährleistet werden. Ist die Netzanschlussleistung zu hoch ausgelegt, bezahlt man möglicherweise auch für die nicht abgerufene Anschlussleistung. Daher ist es wichtig, die Anschlussleistung bzw. den Netzanschluss so zu bemessen, dass dieser für die Ladung der E-Nutzfahrzeuge optimal ausgelegt ist, aber auch für sonstige für den Betrieb notwendige Verbraucher Leistungsreserven einkalkuliert sind.

Gut zu wissen – die Rolle des Netzbetreibers

Anders als beim Stromlieferanten gibt es pro Region lediglich einen verantwortlichen Netzbetreiber. Daher kann der Verteilnetzbetreiber nicht gewechselt werden. Durch die Quasi-Monopolstellung der Verteilnetzbetreiber unterliegen diese den Regularien der Bundesnetzagentur, die den Rahmen für einen diskriminierungsfreien und fairen Wettbewerb schaffen.

1.2.3 Wie kann die Netzanschlussleistung erweitert werden?

Je größer die Zahl der zu elektrifizierenden Fahrzeuge bzw. der Leistungsbedarf der Ladeinfrastruktur ist, desto wahrscheinlicher stößt der vorhandene Netzanschluss an seine Grenzen. In diesem Fall gibt es verschiedene Handlungsoptionen. Die Priorität sollte zunächst auf einer intelligenten Steuerung der Verbraucher auf dem Betriebshof liegen, sodass der vorhandene Netzanschluss optimal ausgenutzt werden kann (nähere Informationen finden Sie in dem Abschnitt Softwarelösungen). Falls die Anschlussleistung trotz Lastmanagement nicht ausreicht, kann beim zuständigen Netzbetreiber eine Er-höhung der Anschlussleistung beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der bestehende Netzanschluss technisch für eine Leistungserhöhung ausgelegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein neuer Netzanschluss ggf. in einer höheren Spannungsebene installiert werden. Diese Erweiterung des Netzanschlusses ist beim zuständigen Verteilnetzbetreiber zu beantragen und ist in der Regel mit baulichen Maßnahmen, Kosten und Zeit verbunden16. Die entstehenden Kosten muss der Anschlussnehmer in Form eines Baukostenzuschusses tragen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Je höher die maximale Anschlussleistung, desto höher sind die Kosten. Ist die Netzanschlussleistung zu gering ausgelegt, kann möglicherweise die angestrebte und für den reibungslosen Betrieb notwendige Ladung der E-Nutzfahrzeuge nicht gewährleistet werden. Ist die Netzanschlussleistung zu hoch ausgelegt, bezahlt man möglicherweise auch für die nicht abgerufene Anschlussleistung. Daher ist es wichtig, die Anschlussleistung bzw. den Netzanschluss so zu bemessen, dass dieser für die Ladung der E-Nutzfahrzeuge optimal ausgelegt ist, aber auch für sonstige für den Betrieb notwendige Verbraucher Leistungsreserven einkalkuliert sind.

Gut zu wissen – die Rolle des Netzbetreibers

Anders als beim Stromlieferanten gibt es pro Region lediglich einen verantwortlichen Netzbetreiber. Daher kann der Verteilnetzbetreiber nicht gewechselt werden. Durch die Quasi-Monopolstellung der Verteilnetzbetreiber unterliegen diese den Regularien der Bundesnetzagentur, die den Rahmen für einen diskriminierungsfreien und fairen Wettbewerb schaffen.

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Abhängig von der Spannungsebene ist mit folgenden Umsetzungszeiträumen zu rechnen: Niederspannung: 3–6 Monate – Mittelspannung: 6–24 Monate – Hochspannung: 8–10 Jahre.