1.1 Ladeeinrichtung

1.1.3 Welche Rolle spielt das E-Nutzfahrzeug für die Auswahl der Ladeeinrichtung?

1.1.3 Welche Rolle spielt das E-Nutzfahrzeug für die Auswahl der Ladeeinrichtung?

Bei der Auswahl der Ladeeinrichtung sollten die Spezifika der zum Einsatz kommenden E-Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden. Hierdurch lässt sich eine optimale Abstimmung zwischen Ladeeinrichtung und E-Nutzfahrzeug gewährleisten.

Die maximale Leistung, mit der eine Aufladung stattfinden kann, wird durch die technischen Voraussetzungen des E-Lkw vorgegeben. Daher sollte zunächst geprüft werden, wie hoch die maximale Ladeleistung auf der Fahrzeugseite ist. Da sich sowohl die Ladeleistungen als auch die Batteriekapazitäten der Fahrzeuge stetig weiterentwickeln, sollten die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss nach Möglichkeit vorausschauend und zukunftsorientiert geplant werden.

Zudem sollte überprüft werden, an welcher Stelle die Ladebuchse zum Laden des E-Nutzfahrzeugs verortet ist. Die Platzierung der Ladebuchse ist für die aktuell gängigen Ladestecker mit CCS-Standard nicht standardisiert.13 Bei den meisten E-Lkw befindet sich die Ladebuchse an der rechten oder linken Seite der Fahrerkabine. Fast alle Hersteller bieten inzwischen auf Kundenwunsch die Möglichkeit an, die Ladebuchse auch hinten am Fahrzeug zu verbauen. Dies kann somit eine Rolle für die Platzierung der Ladeeinrichtung auf dem Betriebshof spielen und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Bei der Wahl der Ladeeinrichtung spielt auch die Batteriekapazität des E-Nutzfahrzeuges eine Rolle. Je höher die Batteriekapazität des Fahrzeuges und je kürzer die betriebsbedingt zur Verfügung stehende Ladedauer, desto höher muss die Ladeleistung sein, um das Fahrzeug zu laden. Gleichzeitig ergeben sich hieraus mögliche Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss bzw. die Erweiterung des bestehenden Netzanschlusses des Betriebshofs.

Neben dem Einfluss auf die Ladeleistung und die Wahl der Ladeeinrichtung ergibt die Ausstattung mit einer für den Anwendungsfall ausreichenden Batteriegröße auch aus wirtschaftlichen Gründen für den Anwendenden Sinn. Bei der Batterie handelt es sich um den kostenintensivsten und auch schwersten Part beim Elektrofahrzeug. Insbesondere das Gewicht der Batterie spielt eine wichtige Rolle: Eine größere (und damit schwerere) Batterie kann die Reichweite des E-Lkw erhöhen, führt jedoch zu Mehrkosten bei der Anschaffung und zu einer Verringerung der Nutzlast. Gleichzeitig erhöht sich durch das Gewicht der Energieverbrauch des E-Fahrzeuges. Durch den modularen Aufbau besteht bei den meisten Fahrzeugherstellern die Möglichkeit, abhängig vom Einsatzszenario die Anzahl der Batteriepakete und somit die Batteriekapazität anzupassen. Abhängig vom Gesamtgewicht (E-Nutzfahrzeug und ggf. maximale Zuladung) des E-Lkw werden Batteriepakete mit entsprechender Kapazität gemessen in Kilowattstunden (kWh), derzeit in der Regel zwischen 190 und 540 kWh, benötigt, um adäquate Reichweiten (135–385 km bei 40-Tonner; 240–675 km bei 12-Tonner14) erzielen zu können. Die Ermittlung eines Optimums zwischen Batteriegröße (bzw. Anzahl der benötigten Batteriepacks), dem Einsatzprofil des E-Lkw und für die Ladung der Batterie benötigter Ladeleistung sollte bereits in der Frühphase der Planung erfolgen. Für gewöhnlich unterstützt hierbei der Fahrzeughersteller bzw. Händler.

1.1.3
Welche Rolle spielt das E-Nutzfahrzeug für die Auswahl der Ladeeinrichtung?

Bei der Auswahl der Ladeeinrichtung sollten die Spezifika der zum Einsatz kommenden E-Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden. Hierdurch lässt sich eine optimale Abstimmung zwischen Ladeeinrichtung und E-Nutzfahrzeug gewährleisten.

Die maximale Leistung, mit der eine Aufladung stattfinden kann, wird durch die technischen Voraussetzungen des E-Lkw vorgegeben. Daher sollte zunächst geprüft werden, wie hoch die maximale Ladeleistung auf der Fahrzeugseite ist. Da sich sowohl die Ladeleistungen als auch die Batteriekapazitäten der Fahrzeuge stetig weiterentwickeln, sollten die Ladeinfrastruktur und der Netzanschluss nach Möglichkeit vorausschauend und zukunftsorientiert geplant werden.

Zudem sollte überprüft werden, an welcher Stelle die Ladebuchse zum Laden des E-Nutzfahrzeugs verortet ist. Die Platzierung der Ladebuchse ist für die aktuell gängigen Ladestecker mit CCS-Standard nicht standardisiert.13 Bei den meisten E-Lkw befindet sich die Ladebuchse an der rechten oder linken Seite der Fahrerkabine. Fast alle Hersteller bieten inzwischen auf Kundenwunsch die Möglichkeit an, die Ladebuchse auch hinten am Fahrzeug zu verbauen. Dies kann somit eine Rolle für die Platzierung der Ladeeinrichtung auf dem Betriebshof spielen und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Bei der Wahl der Ladeeinrichtung spielt auch die Batteriekapazität des E-Nutzfahrzeuges eine Rolle. Je höher die Batteriekapazität des Fahrzeuges und je kürzer die betriebsbedingt zur Verfügung stehende Ladedauer, desto höher muss die Ladeleistung sein, um das Fahrzeug zu laden. Gleichzeitig ergeben sich hieraus mögliche Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss bzw. die Erweiterung des bestehenden Netzanschlusses des Betriebshofs.

Neben dem Einfluss auf die Ladeleistung und die Wahl der Ladeeinrichtung ergibt die Ausstattung mit einer für den Anwendungsfall ausreichenden Batteriegröße auch aus wirtschaftlichen Gründen für den Anwendenden Sinn. Bei der Batterie handelt es sich um den kostenintensivsten und auch schwersten Part beim Elektrofahrzeug. Insbesondere das Gewicht der Batterie spielt eine wichtige Rolle: Eine größere (und damit schwerere) Batterie kann die Reichweite des E-Lkw erhöhen, führt jedoch zu Mehrkosten bei der Anschaffung und zu einer Verringerung der Nutzlast. Gleichzeitig erhöht sich durch das Gewicht der Energieverbrauch des E-Fahrzeuges. Durch den modularen Aufbau besteht bei den meisten Fahrzeugherstellern die Möglichkeit, abhängig vom Einsatzszenario die Anzahl der Batteriepakete und somit die Batteriekapazität anzupassen. Abhängig vom Gesamtgewicht (E-Nutzfahrzeug und ggf. maximale Zuladung) des E-Lkw werden Batteriepakete mit entsprechender Kapazität gemessen in Kilowattstunden (kWh), derzeit in der Regel zwischen 190 und 540 kWh, benötigt, um adäquate Reichweiten (135–385 km bei 40-Tonner; 240–675 km bei 12-Tonner14) erzielen zu können. Die Ermittlung eines Optimums zwischen Batteriegröße (bzw. Anzahl der benötigten Batteriepacks), dem Einsatzprofil des E-Lkw und für die Ladung der Batterie benötigter Ladeleistung sollte bereits in der Frühphase der Planung erfolgen. Für gewöhnlich unterstützt hierbei der Fahrzeughersteller bzw. Händler.

14

Basiert auf einem Verbrauch von 1,4 kWh/km bei einem 40-Tonnen- bzw. 0,8 kWh/km bei einem 12-Tonnen-Fahrzeug.

13

Für Nutzfahrzeuge, die den zukünftigen Stecker-Standard des Megawatt-Ladens unterstützen, gibt es eine standardisierte Platzierung rechts unten neben der Fahrertür der entsprechenden Ladebuchse.